Dies diem docet* – Tagesmeldung

(* Ein Tag lehrt den anderen)

Anstatt sich über den täglichen Irrsinn unserer heutigen Gesellschaft immer wieder aufs Neue aufzuregen und sich dadurch in gewisser Weise selbst zu vergiften, sollte man diesen Irrsinn lieber nutzen, um daraus zu lernen. Egal ob Sie von einer Sache direkt betroffen sind oder sie nur als Zuschauer erleben, versuchen Sie, einen Schritt zurückzutreten und sich das Treiben in der Welt einmal von außen zu betrachten. Ein anderer Blickwinkel liefert oftmals auch ganz neue Erkenntnisse! Daher sind auch die schmerzhaftesten Täler, die wir durchschreiten, in der Regel die lehrreichsten Abschnitte in unserem Leben, weil wir durch sie alles aus einer ganz anderen Perspektive erleben.

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DDD, Nr. 01 – Die Rückständigkeit des Fortschritts

Eine Frau in Österreich wurde wegen Verstöße gegen die Quarantäne-Vorschriften verurteilt

06.07.2023

Der folgende Abschnitt enthält Informationen aus herkömmlichen österreichischen Tageszeitungen. Diese Informationen wurden von uns nicht überprüft, wir fassen hier lediglich das zusammen, was man berichtet hat.

 Am 04. Juli 2023 berichteten mehrere österreichische Zeitungen und Newsportale, dass eine Kärntnerin zu 3 Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, weil sie ihren Nachbarn mit COVID-19 infiziert haben soll. Der 69-jährige Nachbar, der an Krebs litt und damit zwei Kriterien der vermeintlichen Risikogruppe erfüllte (fortgeschrittenes Alter und Vorerkrankung), sei schließlich an einer Lungenentzündung in Folge der Infektion gestorben.

Die Frau war aufgrund eines positiven PCR-Tests offiziell an COVID-19 erkrankt und hätte sich entsprechend der Quarantäne-Vorschriften nur in ihrer eigenen Wohnung aufhalten dürfen. Im Dezember 2021 missachtete sie jedoch die vorgeschriebene Quarantäne mehrmals, indem sie ihre Wohnung in einem Mehrparteienhaus immer wieder verließ und sich dabei auch mehrmals mit Menschen unterhielt, ohne eine Maske zu tragen. Eine Zeugin sagte zudem aus, dass die Frau die Existenz von COVID-19 offen geleugnet habe. Ein virologisches Gutachten habe schließlich eine Übereinstimmung der Virus-DNS bei der Frau und dem Verstorbenen festgestellt.

Die Frau wurde nun wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verurteilt, weil sie Quarantäne-Vorschriften missachtet hatte, wobei das Urteil zu diesem Zeitpunkt wohl noch nicht rechtskräftig ist.

In den Artikeln weist man darauf hin, dass es nach wie vor unklar sei, ob die Frau den Nachbarn tatsächlich angesteckt habe. Es könnte auch ihr Sohn gewesen sein, der niemals getestet wurde, aber auch nie irgendwelche Symptome gezeigt hatte.

– – –

Dieser Fall – sofern alles so stimmt, wie es in den Zeitungen berichtet wird – zeigt wieder einmal eindrücklich, warum es so wichtig ist, die Virusbeweisfrage zu stellen, anstatt das Seuchen- und Viren-Narrativ immer nur zu relativieren.

Während der Großen Hysterie hörte man von Kritikern, die die strengen Infektionsschutzmaßnahmen hinterfragten, häufig etwas wie: Natürlich existiere das Virus, und es sei auch für manche Risikogruppen gefährlich, es sei aber nicht das Killervirus, zu dem es die Politik und die Medien gemacht hätten.

Mit dieser Pseudokritik unterstützt man das Narrativ letzten Endes! Das klingt hart, aber die Realität zeigt, dass es so ist.

Damit wird letztlich nicht nur Irrsinn wie der WHO-Pandemievertrag zu etwas Unausweichlichem, gegen das man sich kaum wehren kann, man lässt damit auch „im Kleinen“ immer wieder himmelschreiendes Unrecht geschehen, wie in diesem Fall aus Österreich. Gemäß ihrer Argumentation müssten in diesem Fall sogar viele Kritiker dem Vorwurf einer vorsätzlichen Gefährdung zustimmen. Dabei ist in Wahrheit ausnahmslos jedes Argument und jedes scheinbare Indiz, das vermeintlich für die Schuld der Frau spricht (inklusive dem „virologischen Gutachten“), in jeder Hinsicht vollkommen bedeutungslos!

Die eigentlich relevanten Fragen, die man hier stellen müsste, wären:

  • Wo ist der wissenschaftlich haltbare Beweis für die Existenz von SARS-CoV-2?
  • Ist das „Virus-Genom“ ein realer aus einem tatsächlichen Virus extrahierter Erbgutstrang oder nur ein errechnetes Computermodell?
  • Wo ist der wissenschaftlich haltbare Beweis für COVID-19?

(also ein Beweis dafür, dass die riesige Anzahl unterschiedlicher Symptome, die man willkürlich zu einem Symptomenkomplex namens „COVID-19“ zusammengefasst hat, mehr ist als eine völlig schwammige Definition auf einem Stück Papier)

  • Wo ist der wissenschaftlich haltbare Beweis, dass das Virus (sofern es existiert) einen Menschen krank machen kann?
  • Wo ist der wissenschaftlich haltbare Beweis für die Infektion?
  • Wo ist der wissenschaftlich haltbare Beweis, dass die Corona-PCR-Tests funktionieren und tatsächlich einen Bestandteil eines Virus nachweisen?
  • Wo ist der medizinisch-wissenschaftliche Beweis, dass die AHA- und Quarantäne-Regeln, sowie die Masken tatsächlich funktionieren und nicht im Gegenteil einen negativen Effekt auf Erkrankte und die ganze Gesellschaft haben?
  • Wo ist der medizinisch-wissenschaftliche Beweis, dass der Nachbar an „COVID-19“ gestorben ist, und wurden alle anderen möglichen Ursachen für die Lungenentzündung (u. a. etliche physikalisch-chemische Ursachen) mit Sicherheit ausgeschlossen oder verließ man sich nur auf den PCR-Test?

(es gibt hier eine Vielzahl von Möglichkeiten, was im Körper dieses Mannes letztlich passiert sein könnte! Und vergessen Sie den unsinnigen, völlig nutzlosen Vergleich zwischen „an COVID-19“ und „im Zusammenhang mit COVID-19“! Auch diese unsinnige Wortklauberei unterstützt nur das Corona-Narrativ.)

  • Wo ist der medizinisch-wissenschaftliche Beweis dafür, dass die Frau eine Gefährdung für ihren Nachbarn darstellte und diesem mit ihrer Anwesenheit in Zeiten völliger Isolation nicht im Gegenteil sogar etwas Gutes tat?
  • Es gäbe noch eine Reihe weiterer Fragen…

Gerade die ersten sechs Fragen bauen aufeinander auf! Wird also eine dieser Fragen nur unzureichend oder gar nicht beantwortet, sind alle darauf folgenden Fragen bereits hinfällig. Und keine der obigen Fragen könnte einfach mit oberflächlichen Studien und Statistiken oder einem DNS-Test beantwortet werden!

Man darf eines nie vergessen: man argumentiert im Mainstream bei Themen wie Infektionskrankheiten und Seuchen immer mit vermeintlich „wissenschaftlichen Fakten, die man nicht leugnen könne“, also sollte man genau diese wissenschaftlichen Fakten vehement einfordern (das gilt im Übrigen auch für andere Paniknarrative wie den menschengemachten Klimawandel)! Speziell das deutsche Infektionsschutzgesetz verlangt ja in § 1 „Zweck des Gesetzes“, dass man auf Basis des „jeweiligen Standes der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik“ argumentieren soll.

Das bedeutet, werden die angeblichen Fakten, auf denen das Narrativ basiert, nie geprüft, und können die obigen grundlegenden Fragen von allen Verantwortlichen aus dem Bereich der Wissenschaft und in diesem Fall auch der Justiz (denn diese bezieht sich in diesem Fall ja auf die Wissenschaft) nicht beantwortet werden, muss man ganz klar davon ausgehen, dass hier ein unschuldiger Mensch verurteilt und zu Unrecht für den Tod eines anderen Menschen verantwortlich gemacht wird! Dieses Urteil könnte für diese Frau also, sofern es rechtskräftig wird, weit über die 3 Monate bedingter Haft hinausreichen und schlimme Folgen für ihr ganzes weiteres Leben haben. Wie reagieren denn z. B. ihre Familie oder die anderen Mieter im Haus auf den Vorwurf, das letztlich sie den Tod ihres Nachbarn indirekt zu verantworten hätte?

Alle Informationen, die in den Zeitungen veröffentlicht wurden, deuten darauf hin, dass hier eine Frau offenbar aufgrund von Vermutungen, Einschätzungen, „Expertenmeinungen“, Wahrscheinlichkeiten und auf Thesen basierenden Vorschriften verurteilt wurde. Sie wurde also letzten Endes mit der Begründung verurteilt: „Kann sein oder auch nicht, wir haben eigentlich keine Ahnung, aber sie hat sich nicht an die Regeln gehalten!“

– – –

Eine Meldung wie diese erinnert eher an Zustände, die man mit dem sogenannten „finsteren Mittelalter“ in Verbindung bringt, als mit einer ach so modernen, fortschrittlichen Zeit, in der man sich damit rühmt, dem Aberglauben abgeschworen und in der Wissenschaft den einen einzig wahren Glauben gefunden zu haben.

Der Unterschied zwischen einer Frau, die von ihrem Nachbarn beschuldigt wird, diesen verhext zu haben und mit dem Teufel im Bunde zu sein, und einer Frau, die man beschuldigt, ihren Nachbarn angeblich mit einem Virus infiziert und dadurch getötet zu haben, liegt keineswegs in vermeintlich wissenschaftlichen Fakten. Ein Unterschied findet sich lediglich in belanglosen Details. In beiden Fällen handelt es sich um nichts weiter als haltlose Anschuldigungen ohne faktische Basis. Bei dem einen ist es der Teufel und Hexerei, bei der anderen eben Viren und Ansteckung. Beweisen kann man weder das eine noch das andere.

Es ist irrelevant, dass heutige „Experten“ der Meinung sind, dass Viren und Ansteckung sehr wohl hieb- und stichfest bewiesen seien – eine Meinung ist nicht wissenschaftlich, völlig egal, ob sie von einem Laien oder einem Experten kommt – es geht darum, wie und womit diese „Experten“ argumentieren. Und sie argumentieren eben nicht mit einem realen parasitären Organismus, den man tatsächlich in der Natur finden und dem man nachweisen könnte, dass er in der Lage wäre, einen Menschen krank zu machen. Sie argumentieren mit einem theoretischen Computermodell, das ihrer Vorstellung eines Krankheitserregers entspricht und damit kein bisschen gehaltvoller ist, als das altertümliche Konzept des Teufels.

 Wir können durchaus verstehen, warum es selbst vielen kritischen Leuten, gerade wenn sie aus dem Bereich der Medizin und Wissenschaft kommen, extrem schwer fällt, so etwas wie die Virusbeweisfrage überhaupt zuzulassen. Immerhin wurden sie im gleichen Universitätsapparat ausgebildet wurden wie Drosten, Fauci und Co. und bewegen sich daher argumentativ auch im exakt gleichen Rahmen wie diese. Das soll kein Vorwurf sein, es ist einfach eine Tatsache.

Dass man also die Infektionsschutzmaßnahmen in Frage stellt, aber einem die Vorstellung, dass das Virus selbst nicht existieren könnte, dann doch zu extrem erscheint, ist nachvollziehbar, wenn man sich anschaut, wie die heutige Gesellschaft mit dem eigentlich guten und wichtigen Prinzip der Wissenschaft tatsächlich umgeht. Wir haben die Wissenschaft im obigen Abschnitt ganz bewusst als moderne Pseudoreligion dargestellt, denn genau so wird sie in vielen Bereichen unserer heutigen Gesellschaft und teilweise auch im wissenschaftlichen Betrieb selbst angewandt. Und mit der Virusbeweisfrage gerät schließlich das ganze Weltbild des modernen Menschen ins Wanken, so wie es damals der Wechsel vom Modell einer flachen zu einer runden Erde tat. Daher drängen wir auch prinzipiell niemanden, sich mit der Virusbeweisfrage zu beschäftigen – wer diese kategorisch ablehnt, der soll eben einen anderen Weg gehen. Wir werden aber auch nicht müde, immer wieder zu betonen, wie wichtig die Virusbeweisfrage ist, und dieser Fall aus Österreich ist eben wieder einmal ein gutes Beispiel dafür.

Die Kritikerszene sollte sich in Anbetracht eines WHO-Pandemievertrags, massiven Zensurmaßnahmen und den nächsten Seuchen-Narrativen, die schon in den Startlöchern stehen, allmählich fragen: Wo soll die Reise eigentlich hingehen und wie wollen wir es mit unseren bisherigen Methoden schaffen, die nächste große Hysterie zu verhindern?

Gelingt das wirklich mit Zahlen, Statistiken und alternativen „Expertenmeinungen“? Oder sollten vielleicht doch mal grundlegende Fragen gestellt werden?

 “Nam quod in iuventus non discitur, in matura aetate nescitur.”

Das bedeutet übersetzt: „Was man in der Jugend nicht lernt, lernt man im Alter niemals.“

Heute würde man eher sagen: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“

 

Wir würden diesen Spruch in diesem Fall umformulieren:

„Was Hänschen nicht lernt, kann auch Hans größtenteils noch lernen… er muss es aber lernen wollen!“

 

Euer Projekt-Immanuel-Team

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